Ratgeber

BFSG: Was bedeutet das für deine Website?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Was es bedeutet, wen es betrifft und wie du deine Website schrittweise anpasst – kompakt erklärt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber dient zur allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu deiner konkreten Situation wende dich an einen spezialisierten Anwalt.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen Accessibility Acts (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.

Barrierefreiheit bedeutet: Deine Website muss für Menschen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen und kognitiven Einschränkungen nutzbar sein – also z. B. mit Screenreadern, Tastaturnavigation oder Spracheingabe funktionieren.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten – darunter:

  • Online-Shops (E-Commerce)
  • Banking- und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Persönlicher Personennahverkehr (Apps, Buchungssysteme)
  • E-Books und E-Reader

Ausgenommen: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz), rein interne Systeme und bestimmte B2B-Angebote.

Welche technischen Anforderungen gelten?

Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die für Websites und Web-Apps die WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab nennt. WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines.

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos).

Bedienbar

Die gesamte Navigation muss per Tastatur möglich sein, keine Zeitlimits ohne Verlängerungsmöglichkeit.

Verständlich

Texte müssen lesbar sein, Formulare verständliche Fehlermeldungen liefern.

Robust

Inhalte müssen mit aktuellen Hilfstechnologien (Screenreader, etc.) kompatibel sein.

Wichtig: Automatische Prüftools erkennen nur etwa 30–40 % der WCAG-Kriterien. Viele Anforderungen – etwa Tastaturbedienung, sinnvolle Fokus-Reihenfolge oder verständliche Fehlermeldungen – lassen sich nur manuell beurteilen. In Zugavo kombinierst du beides: den automatischen Scan und eine geführte manuelle Prüf-Checkliste (im Basis- und Pro-Abo), die dich durch genau diese Punkte führt. Zusammen ergeben sie ein vollständigeres Bild – ein Konformitätsnachweis ist das ausdrücklich nicht.

Was passiert bei Verstößen?

Die Marktaufsicht obliegt den zuständigen Landesbehörden. Zusätzlich können Verbraucherzentralen und anerkannte Behindertenverbände Verstöße abmahnen. Die Sanktionen umfassen:

bis 100.000 €
Bußgeld
je nach Verstoß
Abmahnwellen
Abmahnung
bereits angelaufen
Gerichtlich
Unterlassung
möglich

Barrierefreiheitserklärung – Pflicht oder Kür?

Öffentliche Stellen sind per BITV 2.0 bereits seit Jahren verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Für privatwirtschaftliche Anbieter empfiehlt sie sich als Dokumentation der eigenen Bemühungen und als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden und Behörden. Zugavo generiert sie automatisch nach dem offiziellen Muster.

Schritt für Schritt zu mehr Barrierefreiheit

  1. 1

    Ist-Zustand erfassen

    Starte mit einem kostenlosen Scan auf Zugavo. Er zeigt dir, wo die größten Probleme liegen.

  2. 2

    Kritische Fehler zuerst beheben

    Fehlende Alt-Texte, fehlende Formular-Labels und schlechter Farbkontrast sind häufig und schnell zu beheben.

  3. 3

    Dokumentieren

    Halte fest, was du geprüft und behoben hast. Die Barrierefreiheitserklärung ist dein öffentlicher Nachweis.

  4. 4

    Dauerhaft überwachen

    Websites ändern sich. Mit dem Monitoring-Abo weißt du sofort, wenn neue Probleme entstehen.