Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des europäischen Accessibility Acts (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
Barrierefreiheit bedeutet: Deine Website muss für Menschen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen und kognitiven Einschränkungen nutzbar sein – also z. B. mit Screenreadern, Tastaturnavigation oder Spracheingabe funktionieren.
Wen betrifft das BFSG?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten – darunter:
- →Online-Shops (E-Commerce)
- →Banking- und Finanzdienstleister
- →Telekommunikationsanbieter
- →Persönlicher Personennahverkehr (Apps, Buchungssysteme)
- →E-Books und E-Reader
Ausgenommen: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz), rein interne Systeme und bestimmte B2B-Angebote.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die für Websites und Web-Apps die WCAG 2.1 Stufe AA als Maßstab nennt. WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines.
Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos).
Bedienbar
Die gesamte Navigation muss per Tastatur möglich sein, keine Zeitlimits ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Verständlich
Texte müssen lesbar sein, Formulare verständliche Fehlermeldungen liefern.
Robust
Inhalte müssen mit aktuellen Hilfstechnologien (Screenreader, etc.) kompatibel sein.
Wichtig: Automatische Prüftools erkennen nur etwa 30–40 % der WCAG-Kriterien. Viele Anforderungen – etwa Tastaturbedienung, sinnvolle Fokus-Reihenfolge oder verständliche Fehlermeldungen – lassen sich nur manuell beurteilen. In Zugavo kombinierst du beides: den automatischen Scan und eine geführte manuelle Prüf-Checkliste (im Basis- und Pro-Abo), die dich durch genau diese Punkte führt. Zusammen ergeben sie ein vollständigeres Bild – ein Konformitätsnachweis ist das ausdrücklich nicht.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktaufsicht obliegt den zuständigen Landesbehörden. Zusätzlich können Verbraucherzentralen und anerkannte Behindertenverbände Verstöße abmahnen. Die Sanktionen umfassen:
Barrierefreiheitserklärung – Pflicht oder Kür?
Öffentliche Stellen sind per BITV 2.0 bereits seit Jahren verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen. Für privatwirtschaftliche Anbieter empfiehlt sie sich als Dokumentation der eigenen Bemühungen und als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Kunden und Behörden. Zugavo generiert sie automatisch nach dem offiziellen Muster.
Schritt für Schritt zu mehr Barrierefreiheit
- 1
Ist-Zustand erfassen
Starte mit einem kostenlosen Scan auf Zugavo. Er zeigt dir, wo die größten Probleme liegen.
- 2
Kritische Fehler zuerst beheben
Fehlende Alt-Texte, fehlende Formular-Labels und schlechter Farbkontrast sind häufig und schnell zu beheben.
- 3
Dokumentieren
Halte fest, was du geprüft und behoben hast. Die Barrierefreiheitserklärung ist dein öffentlicher Nachweis.
- 4
Dauerhaft überwachen
Websites ändern sich. Mit dem Monitoring-Abo weißt du sofort, wenn neue Probleme entstehen.
